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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) UNESCO Biosphäre Entlebuch (UBE)

Wir freuen uns, dass Sie sich für die UNESCO Biosphäre Entlebuch interessieren und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir bitten Sie, die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

1 Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 UNESCO Biosphäre Entlebuch als Anbieterin / Veranstalterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Gemeindeverband UNESCO Biosphäre Entlebuch mit Sitz in 6170 Schüpfheim, Chlosterbüel 28 (nachfolgend UNESCO Biosphäre Entlebuch) über kostenpflichtige oder kostenlose Leistungen, bezüglich welcher die UNESCO Biosphäre Entlebuch selbst als Anbieterin / Veranstalterin auftritt (z.B. Exkursionen, Kurse, Angebote für Gruppen und Schulen, Pauschalangebote, Gästeapéro etc.). Diese AGB müssen zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden akzeptiert werden. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer 3 geregelt.

1.2 UNESCO Biosphäre Entlebuch als Vermittler von Leistungen Dritter

Vermittelt die UNESCO Biosphäre Entlebuch Leistungen Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Räumlichkeiten für Anlässe, Tickets für Ausflüge oder Events, etc.) an den Kunden, kommt der Vertrag zwischen dem jeweiligen Dritten und dem Kunden direkt zustande. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Dritten und dem Kunden besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellungsvorgangs durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch nichts. In jedem Fall gelten die AGB des jeweiligen Leistungserbringers, welcher bei den Angeboten ausdrücklich erwähnt wird. Die Einzelheiten werden in der nachfolgenden Ziffer 4 geregelt.

2. Webseite der UNESCO Biosphäre Entlebuch www.biosphaere.ch

2.1 Inhalt der Webseite der UNESCO Biosphäre Entlebuch

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch betreibt die Webseite www.biosphaere.ch und bietet auf dieser Seite eigene Leistungen an. Die Seite bietet überdies Dritten die Möglichkeit, deren Leistungen anzubieten. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen unter www.biosphaere.ch/datenschutz.

2.2 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch verwendet alle Sorgfalt, um die Zuverlässigkeit der Informationen, welche auf ihrer Webseite publiziert werden, zu gewährleisten. Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen abgegeben. Weiter kann die UNESCO Biosphäre Entlebuch keine Verantwortung für ein ununterbrochenes Funktionieren der Webseite oder für die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen übernehmen. Jegliche Haftung der UNESCO Biosphäre Entlebuch, die sich aus dem Zugriff auf die Elemente der Webseite oder deren Benutzung ergeben, ist ausgeschlossen.

2.3 Links

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch ist für den Inhalt oder das Funktionieren verlinkter Webseiten Dritter weder verantwortlich noch haftbar. Die Organisation hat auf die inhaltliche Gestaltung dieser Webseiten keinen Einfluss. Das Konsultieren dieser Webseiten erfolgt auf Risiko des Kunden. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen der verlinkten Webseite.

3 UNESCO Biosphäre Entlebuch als Veranstalterin / Anbieterin

3.1 UNESCO Biosphäre Entlebuch als Veranstalterin

Tritt die UNESCO Biosphäre Entlebuch als Veranstalterin von Angeboten wie Exkursionen, Führungen, Kursen oder Gästeprogrammen, etc. auf, kommt der Vertrag gemäss den nachfolgenden Modalitäten zwischen der UNESCO Biosphäre Entlebuch und dem Kunden zustande.

3.2 Zustandekommen des Vertrages mit der UNESCO Biosphäre Entlebuch

Die Angebote auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln der UNESCO Biosphäre Entlebuch stellen unverbindliche Einladungen zur Offertstellung dar. Mit der Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske) unterbreitet der Kunde der UNESCO Biosphäre Entlebuch ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB der UNESCO Biosphäre Entlebuch sowie die Annullationsbedingungen. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt diese Bestellbestätigung noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst verbindlich zustande, wenn die UNESCO Biosphäre Entlebuch das Angebot des Kunden annimmt und ihm den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Hat der Kunde telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine Einladung zur Offertstellung übermittelt, stellt die Antwort der UNESCO Biosphäre Entlebuch das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt sodann erst mit der ausdrücklichen Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.

3.3 Vertragserfüllung und Annullation

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch verpflichtet sich, vertragsgegenständliche Leistungen korrekt zu erfüllen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei angebotenen Veranstaltungen nicht zwingend auf verspätete Teilnehmer gewartet wird. Dies stellt keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch dar.
Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welche die UNESCO Biosphäre Entlebuch allein zu verantworten hat, unmöglich, resp. wird die Leistung durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch annulliert, werden vom Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls noch offene Forderungen der UNESCO Biosphäre Entlebuch gegenüber dem Kunden aus der annullierten Buchung werden storniert.
Wird die Leistung aus Gründen, welche die UNESCO Biosphäre Entlebuch nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt u.ä.) unmöglich und entsprechend durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch annulliert, besteht seitens der UNESCO Biosphäre Entlebuch keine Verpflichtung auf Rückvergütung.
Für die finanziellen Konsequenzen einer Annullierung der Leistung durch den Kunden sind die unten aufgeführten Annullationsbedingungen massgeblich. Die Annullationsbedingungen werden dem Kunden bei der Bestellung offengelegt und durch diesen akzeptiert.

3.4 Haftung UNESCO Biosphäre Entlebuch

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch haftet in den in dieser Ziffer erwähnten Fällen, in welchen sie als Veranstalterin / Anbieterin auftritt, lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch haftet nicht für Selbstverschulden des Kunden oder für Drittverschulden. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird überdies die Haftung, welche sich aus dem Zugriff auf Elemente der Webseite www.biosphaere.ch oder deren Benutzung ergeben.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen bei Veranstaltungen, welche durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch durchgeführt werden, selbst verantwortlich.

3.5 Zahlungsbedingungen

3.5.1 Ausflugsprogramm für Gruppen/Schulen & Kurse

Für alle gebuchten Programmpunkte erhalten Sie eine Gesamtrechnung. Diese wird Ihnen nach dem Ausflug an die angegebene Rechnungsadresse geschickt. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzl. MwSt.

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich bei höherer Gewalt vor, Gruppenführungen abzusagen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch. Vorbehalten bleiben die gesonderten Regelungen gemäss Ziffer 3.7.

3.5.2 Öffentliche Exkursionen

Die Kosten für öffentliche Exkursionen werden bar bezahlt. Startet eine Exkursion bei der Tourist Information Sörenberg, ist sie direkt dort zu bezahlen, ansonsten beim Exkursionsleiter. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzl. MwSt.

Sämtliche gekauften Tickets sind nicht rückerstattbar. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich aufgrund von Mindestteilnehmerzahlen oder höherer Gewalt vor, öffentliche Führungen abzusagen.

3.6 Garantieleistung

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch kann für die verbindliche Buchung jederzeit eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie verlangen.

3.7 Annullationskosten

Bei einer Annullation durch den Kunden werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 28 Tage vor der Veranstaltung: CHF 75.00 Bearbeitungsgebühr
  • bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 30% der Kosten (mind. CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr)
  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Kosten (mind. CHF 150.00 Bearbeitungsgebühr)
  • bis 7 Tage vor der Veranstaltung / Nichterscheinen (no show): 100% der Kosten

Für bestätigte Leistungen von Partnerinstitutionen (Bergbahnunternehmen, Restaurants etc.) gelten die Konditionen des betreffenden Unternehmens. Allfällige Annullierungskosten werden direkt und ohne Aufpreis weiterbelastet.

 

3.8 Verspätungen / Wartezeiten

Bei Verspätung verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend der Wartezeit bzw. der Verspätung. Die Wartezeit unserer Guides vor Ort beträgt maximal 35 Minuten. Nach der Wartezeit von 35 Minuten ohne Erscheinen des/der Kunden, kann die UNESCO Biosphäre Entlebuch die gebuchte Führung absagen bzw. annullieren. Das verspätete Erscheinen nach 35 Minuten wird als Nichterscheinen gewertet. Einer Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen.

3.9 Programmänderungen und Annullierung durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch

Aus nicht voraussehbaren Umständen kann ein Ausflugsprogramm Änderungen erfahren. Für diesen Fall ist die UNESCO Biosphäre Entlebuch um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht.

Bei Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann die UNESCO Biosphäre Entlebuch ein Ausflugsprogramm absagen und den bereits bezahlten Betrag rückerstatten.

3.10 Verkauf von Pauschalangeboten durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch

Zusätzlich zu den Bestimmungen unter 1.1 bis 3.6. gelten für durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch verkaufte Pauschalangebote folgende Bedingungen:

3.10.1 Pauschalangebot

Ein Pauschalangebot liegt vor, wenn die Unterkunft (mind. eine Übernachtung) zusammen mit einer anderen touristischen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird.

3.10.2. Zahlungsbedingungen

Im Rahmen eines Pauschalangebots erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrags aller Leistungen direkt in der Unterkunft. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MwSt. Die gesetzlichen Kurtaxen, Beherbergungsabgaben und gegebenenfalls die Resort-Taxe pro Person und Nacht werden dem Übernachtungspreis hinzugerechnet und sind nicht im angegebenen Preis inkludiert.

3.10.3 Annullationskosten

Für die Vertragserfüllung sind ausschliesslich Dritte als Vertragspartner des Kunden zuständig. Es gelten die Vertrags- und Annullationsbedingungen der Dritten. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch die Dritten. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich und umgehend an die Dritten zu richten.

3.10.4 Annullationskostenversicherung

Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist Sache des Kunden.

3.10.5 Programmänderungen und Annullierung des Pauschalangebots durch den Veranstalter

Aus nicht vorhersehbaren Umständen kann das Pauschalangebot Änderungen erfahren. In diesem Fall ist die UNESCO Biosphäre Entlebuch gemeinsam mit dem Drittanbieter nach Kräften um gleichwertigen Ersatz oder eine andere geeignete Lösung bemüht. Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks etc.), behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten etc. kann die UNESCO Biosphäre Entlebuch oder der Drittanbieter das Angebot annullieren. Wird das Angebot vor Reiseantritt durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch oder den Drittanbieter annulliert, wird der bereits bezahlte Pauschalangebotspreis an den Kunden zurückerstattet.

3.11 Beanstandungen

Entspricht das Pauschalangebot nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht daraus ein Schaden, muss der entsprechende Mangel oder Schaden unverzüglich beim betreffenden Leistungserbringer beanstandet werden. Konnte keine geeignete Lösung beim Leistungserbringer vor Ort gefunden und der Mangel somit nicht oder nur ungenügend behoben werden, so ist eine entsprechende schriftliche Beanstandung bis spätestens 30 Tage nach vertraglich vereinbartem Ende des Angebots bei der UNESCO Biosphäre Entlebuch einzureichen. Bei Unterlassung der Beanstandung beim Leistungserbringer vor Ort und dem Nichteinhalten der Frist zur schriftlichen Beanstandung bei der UNESCO Biosphäre Entlebuch, erlöschen alle Ansprüche.

4. Verkauf von Merchandising-Artikeln durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch

Der Verkauf von Merchandising-Artikeln durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch richtet sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Kauf (Art. 184 ff. OR).

5 Vermittlung von Leistungen Dritter

5.1 Dritte als Veranstalter und Vertragspartner des Kunden

Vermittelt die UNESCO Biosphäre Entlebuch Leistungen Dritter (z.B. Hotelzimmer, Transfers, Rahmenprogramme, Tickets für Ausflüge etc.), kommt der Vertrag über die inhaltliche Leistung des Dritten zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch wird nicht Vertragspartei. Die Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers.

5.2 Zustandekommen des Vertrages mit Dritten

Die Angebote von Dritten auf der Webseite oder in anderen Kommunikationsmitteln der UNESCO Biosphäre Entlebuch sind Einladungen zur Offertstellung durch den Kunden. Mit der Bestellung (schriftlich, per E-Mail, per Telefon, durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske oder durch Kauf am Schalter) unterbreitet der Kunde dem Dritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages und akzeptiert die AGB der UNESCO Biosphäre Entlebuch sowie die AGB und Stornierungsbedingungen des Dritten. Wird der Eingang der Bestellung dem Kunden in der Folge bestätigt (telefonisch, schriftlich, durch Versand einer E-Mail oder durch eine Systemnachricht), so stellt dies eine Empfangs- und Bestellbestätigung aber noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden durch den Dritten angenommen und ihm der Auftrag ausdrücklich bestätigt wird. Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel schriftlich.
Hat der Kunde durch Versand der ausgefüllten Eingabemaske lediglich eine unverbindliche Einladung zur Offertstellung bezüglich einer Dienstleistung eines Dritten übermittelt, stellt die eingehende Antwort das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss mit dem Dritten dar. Der Vertrag mit dem Dritten kommt diesfalls mit der ausdrücklichen Annahme durch den Kunden zustande.

5.3 Vertragserfüllung und Annullation

Für die Vertragserfüllung ist ausschliesslich der Dritte als Vertragspartner des Kunden zuständig. Massgebend sind die Vertragsbedingungen des Dritten. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch leistet keinerlei Gewähr für die korrekte Vertragserfüllung durch den Dritten. Allfällige Beanstandungen sind ausschliesslich, umgehend und direkt an den Dritten zu richten.
Im Falle einer Annullation gelten die AGB bzw. die Annulationsbedingungen des Dritten.

5.4 Haftungsausschluss

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch haftet in keinem Fall für Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung des Dritten entstehen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt gegen den Dritten zu richten.

5.5 Zahlungsbedingungen

Mangels einer anderslautenden Vereinbarung der Parteien im Einzelfall werden ausgewählte Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie vor Ort Barzahlungen in Schweizer Franken akzeptiert. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher MwSt.

6 Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Der gesamte Inhalt der Webseite www.biosphaere.ch, der Inhalt des Newsletters, welcher abonniert werden kann sowie die Inhalte in Broschüren oder auf besuchten Ausflügen sind urheberrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente sind entweder die UNESCO Biosphäre Entlebuch oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch die UNESCO Biosphäre Entlebuch zugestimmt haben. Den Besuchern der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseite oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten. Die Elemente auf den Websites sind nur für Browsingzwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher Erwähnung von biosphaere.ch bzw. sofern weder Copyrightvermerke oder andere geschützte Bezeichnungen entfernt werden und eine Quellenangabe erfolgt, gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website www.biosphaere.ch für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der UNESCO Biosphäre Entlebuch untersagt. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich sämtliche Rechte ausdrücklich vor.
 

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Die verschiedenen Namen und Logos auf den Websites sind in der Regel eingetragene, geschützte Marken. Kein Bestandteil der Websites ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder Kopieren der Websites oder Teilen davon werden keinerlei Rechte hinsichtlich Software oder Elementen auf der jeweiligen Website übertragen. Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich, mit Ausnahme der Dritten gehörenden Rechte, sämtliche Rechte hinsichtlich aller Elemente auf den Websites vor.

7 Datenschutz

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen und europäischen Datenschutzgesetzgebung zu bearbeiten. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen unter www.biosphaere.ch/datenschutz.

 

8 Gemeinsame Schlussbestimmungen

8.1 Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Einzelperson oder der Gruppe, respektive deren Teilnehmenden

8.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, wird diese durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Wert der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ist davon nicht betroffen.

8.3 Anpassung dieser AGB

Die UNESCO Biosphäre Entlebuch behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.biosphaere.ch publiziert und gilt für Bestellungen, welche ab dem Aufschaltungsdatum erfolgen. Massgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Version dieser AGB.

8.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist auf das Vertragsverhältnis zwischen der UNESCO Biosphäre Entlebuch und dem Kunden ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorbehältlich eines zwingenden Gerichtsstandes sind für Streitigkeiten zwischen der UNESCO Biosphäre Entlebuch und dem Kunden die Gerichte am Sitz von der UNESCO Biosphäre Entlebuch zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen UNESCO Biosphäre Entlebuch
Stand 20.05.2020